Migrationssozialarbeit muss fortgesetzt werden

In meiner heutigen Rede zum "Gesetz zur Fortführung der Migrationssozialarbeit für Regelleistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch aus den nichteuropäischen Asylherkunftsländern" fordere ich eine Verstetigung der Stellen und Plnanungssicherheit für die Träger.

Die Migrationssozialarbeit für anerkannte Flüchtlinge wurde durch die rot-rote Koalition eingeführt. Damit wurden für die Jahre 2018 bis 2020 zusätzliche Stellen für die Integrationsarbeit geschaffen. Dies war nötig geworden, weil die Asylverfahren mittlerweile stark beschleunigt wurden und Personen bereits kurze Zeit nach Ankunft in Deutschland ihre Anerkennung erhalten haben. Damit hatten sie keinen Anspruch mehr auf irgendeine sozialarbeiterische Hilfe.

Um hier Abhilfe zu schaffen, wurde eine Regelung geschaffen, die vorsah, dass für diese Personen bis zu drei Jahre nach Anerkennung Migrationssozialarbeit vorgehalten wird. Die dadurch geschaffenen 180 Stellen wurden dort eingesetzt, wo es Probleme mit den Regelsystemen gibt, weil diese nicht ausreichend auf die Bedürfnisse von Menschen mit Fluchthintergrund vorbereitet sind. So ist in Brandenburg an der Havel bspw. eine Stelle in der Frauenschutzeinrichtung für Frauen mit Migrationshintergrund angesiedelt. In mehreren Kommunen sind Stellen zur Unterstützung von Schulen und KiTas eingerichtet worden.

Auch für Koordination und Beratung, bei der Arbeitsmarktintegration, beim Quartiersmanagement oder auch in der aufsuchenden Sozialarbeit wurde Personal eingesetzt. Da diese Regelung ausläuft, braucht es eine Entfristung. Im Gesetzentwurf der Landesregierung ist vorgesehen, dieses Instrument bis zum 31.12.2021 fortzuführen. Das klingt erst einmal gut. Aber warum wird es nur für ein Jahr festgeschrieben? Eine jährliche Gesetzesänderung zur Verlängerung wäre nicht nur unüblich sondern auch hinsichtlich der Planungssicherheit für Kommunen und Träger kontraproduktiv.