AnkER-Zentren – Desintegration, Isolation und Konfliktproduktion

Die Schaffung von AnkER-Zentren ist aktuell eine der Hauptdebatten in der Flüchtlingspolitik. Im Koalitionsvertrag von SPD und CDU auf Bundesebene ist die Schaffung solcher Zentren verankert. Aktuell werden Bundesländer gesucht, in denen die ersten solcher Zentren entstehen sollen, quasi als Prototypen. Berlin, Thüringen und andere Länder haben bereits mitgeteilt, dass sie solche AnkER-Zentren bei sich nicht wollen. Brandenburgs Innenminister Schröter hat sich allerdings positiv geäußert – ohne Rücksprache mit seinem Koalitionspartner. Als LINKE lehnen wir die Schaffung eines AnkER-Zentrums in Brandenburg klar ab. Warum das so ist, will ich hier erläutern.

AnkER-Zentren, was soll das denn sein?

Bei der Wortschöpfung AnkER-Zentrum hat man erst einmal einen positiven Bezug. Erst einmal denkt man in Bezug auf die Flüchtlingspolitik, dass das ein Zentrum sein kann, wo man sich verankert in Deutschland, wo man die ersten Schritte in die Gesellschaft geht und wo Maßnahmen ergriffen werden, dass man sich im positiven Sinne „verankern“ kann. Nun, diese Assoziation ist grundfalsch. AnkER steht für Ankunft, Entscheidung und Rückkehr. Von Integration ist da keine Rede und nach allem, was wir bisher wissen, kann man eher von „Kommt-bloß-nicht-her-und-haut-schnell-wieder-ab-Zentren“ sprechen.

Aber der Reihe nach:

Bisher gibt es kein Konzept zur Ausgestaltung der Zentren, klar ist bisher nur, was wir aus dem Koalitionsvertrag des Bundes und einigen Äußerungen von Koalitionspolitikern wissen. Im Folgenden sind meine Bemerkungen zu den einzelnen Punkten in kursiv gehalten, um es einigermaßen übersichtlich zu machen:

- Die Zusammenarbeit von Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bundesagentur für Arbeit, Jugendämter, Justiz, Ausländerbehörden und Anderen soll gestärkt werden.
Vermutlich geht es hier vor allem um Effizienz bei allen Schritten. Das muss nicht unbedingt schlecht sein, wenn bspw. die Arbeit     sagentur bereits kurz nach dem Ankommen eine Analyse dessen macht, welche Hilfen der Asylsuchende benötigt, um schnell in den Arbeitsmarkt integriert werden zu können. Ich fürchte nur, dass es darum eher nur am Rande geht. Mindestens die Nennung der Justiz sollte misstrauisch machen. Es steht zu vermuten, dass es vor allem um Effizienz bei der Aufenthaltsbeendigung geht.
- Die Identifizierung der Ankommenden im AnkER-Zentrum, die daran mitwirken müssen, bei Ausweitung der Methoden
Was auch immer das heißt, Handys auslesen, Dialekterkennungssoftware u.ä. haben wir ja schon…
- Belehrung über Mitwirkungspflichten
Das findet bereits jetzt statt, ich weiß nicht, was daran die Neuerung sein soll.
- Verbesserung der Arbeit des BAMF
Dafür bin ich auch. Unbedingt sogar. Massenhaft fehlerhafte Bescheide sprechen dafür, dass hier ganz dringend Handlungsbedarf bei der Qualitätssicherung der Entscheidungen nötig ist! Das würde auch die Gerichte entlasten, wo die „Erfolgsquoten“ von Entscheidungen über die Schutzgewährung bei einigen Herkunftsländern über 50% liegen.
- Änderung von Leistungen, wenn ein Betroffener Schuld daran hat, dass er nicht abgeschoben werden kann
Das ist bereits jetzt möglich und bedeutet praktisch, dass Leistungen bis unter das Existenzminimum gekürzt werden, wenn unterstellt wird, der Betroffene würde bspw. an der Passersatzbeschaffung nicht ausreichend mitwirken. Oftmals haben die Betroffenen aber gar nicht selbst Schuld, dass keine Papiere ausgestellt werden. Ähnliche Konstruktionen sind denkbar, wenn der Betroffene aus Sicht der Behörde sich gegen die Abschiebung wehrt. Die Formulierung legt nahe, dass hier weitere Tatbestände für Leistungskürzungen geschaffen werden sollen.
- Höhere Abschiebequoten („praktikabler ausgestalten“)
Das kann eigentlich nur bedeuten, dass die gesetzlichen Regelungen des Asyl-und Aufenthaltsrechts weiter verschärft und die Rechtsmittel weiter verschlechtert bzw. Rechtsmittelfristen verkürzt werden.
- von Abschiebungshaft, Ausreisegewahrsam, Beschwerdeverfahren, geringere Voraussetzungen und klarere Bestimmungen
Abschiebungshaft ist ultima ratio. Eine Abschiebungshaft darf aktuell nur durch richterlichen Beschluss angeordnet werden, weil sie einen starken Eingriff in Grundrechte darstellt. Vermutlich strebt die Koalition an, diesen Richtervorbehalt zu streichen und auch die Voraussetzungen für Ausreisegewahrsam zu senken. Und vermutlich wird es auch eine Beschneidung der Rechtsmittel geben. Das ist aus rechtsstaatlicher Sicht sehr bedenklich. Ein Rechtsstaat zeichnet sich doch gerade dadurch aus, dass gegen Eingriffe des Staates eine juristische Überprüfung möglich sein muss.
- Algerien, Marokko und Tunesien („sowie weitere Staaten mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote unter fünf Prozent“) sollen sogenannte sichere Herkunftsstaaten werden
Bei den Anerkennungsquoten wird von den nicht bereinigten Zahlen ausgegangen, das heißt, dort fließen auch formale Entscheidungen ein, bspw. wenn sich ein Verfahren erledigt oder die Zuständigkeit eines anderen europäischen Landes für das Verfahren vorliegt. Selbst bei einigen bereits jetzt gesetzlich festgelegten „sicheren Herkunftsstaaten“ ist die von diesen Verfahren bereinigte Schutzquote, also die Quote aller inhaltlichen Entscheidungen bei über fünf Prozent.
Aus einem sicheren Herkunftsstaat zu stammen bedeutet praktisch: Der Betroffene muss sich gegen die Vermutung, dass kein Recht auf Asyl besteht, wehren. Es findet nur noch Einzelfallprüfung statt, ob dieser Annahme etwas entgegen steht. Eigentlich ist es genau umgekehrt, es besteht die grundsätzlich Vermutung, dass der Asylsuchende ein Recht auf Asyl hat und der Staat muss nachweisen, dass dem nicht so ist. Außerdem sind die Rechtsmittel gegenüber Asylverfahren Betroffener aus anderen Herkunftssaaten eingeschränkt und die Rechtsmittelfristen verkürzt. Zum Konzept der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten habe ich vor einiger Zeit bereits einen Artikel hier im Blog veröffentlicht, auf die ich hier verweisen will.

- Verkürzung der Rechtsmittelfristen, weniger Rechtsmittel
Auch das dient der Effizienz bei der Aufenthaltsbeendigung.
- Abschiebehindernisse sollen verringert werden
Bspw. in Bezug auf den Aufnahmewillen der Herkunftsländer, das läuft ja schon seit Jahren. Entwicklungshilfe gegen Rücknahmebereitschaft. Was mit den Betroffenen passiert, ist egal. Zu vermuten ist aber auch, dass in den Zentren direkt die „Reisetauglichkeit“ festgestellt werden kann, ein Zugang zu unabhängigen Ärzten also nicht mehr möglich ist. Und auch der Zugang zu Anwälten wird schwierig sein.
- Behörden erhalten „unkomplizierten Zugriff“ auf das Ausländerzentralregister, das weiter ausgebaut werden soll
Vermutlich geht das in die Richtung, dass auch Sozialbehörden jederzeit Zugriff haben sollen. Das muss man sich genau anschauen, was da genau aus welchem Grund neu geregelt werden soll.
- Es besteht eine „Bleibeverpflichtung“ (im AnkER-Zentrum)
Das, wie auch die Betonung der Residenzpflicht durch einige Akteure der Koalitionsfraktionen ist aktuell etwas unklar. Eine Verpflichtung, in der Erstaufnahme zu wohnen, gibt es bereits. Es ist in Verbindung mit der angekündigten Bewachung durch die Bundespolizei (was die Gewerkschaft der Polizei strikt ablehnt!) zu befürchten, dass damit gemeint ist, dass die Asylsuchenden zumindest teilweise die Einrichtung nicht verlassen können. In den vergangenen Tagen hörte man von einem Zugang mit elektronischer Karte, was einer Überwachung gleichkommt.
- Ein Betroffener soll „in der Regel“ nicht länger als 18 Monate in Aufnahmeeinrichtung oder AnkER-Zentrum bleiben; im Falle von Familien mit minderjährigen Kindern sechs Monate.
Aktuell sagt die Rechtslage, dass ein Aufenthalt in der Erstaufnahme von sechs Monaten nicht überschritten werden darf, die Länder können jedoch auch eine längere Aufenthaltsdauer gesetzlich festlegen. In Brandenburg haben wir uns als LINKE erfolgreich gegen die Versuche des SPD-Innenministers gewehrt, eine längere Aufenthaltsdauer festzulegen. Ich habe dazu in meinem Blog eine Argumentation veröffentlicht, auf die ich hier verweisen will.
Eine verlängerte Aufenthaltsdauer soll damit bundesgesetzlich normiert werden. Da es sich um eine Soll-Formulierung handelt, kann im Einzelfall die Aufenthaltsdauer verlängert werden. Das wird praktisch bedeuten, dass Betroffene mehr als ein Jahr auf engstem Raum, ohne Integrations- und Sprachangebote, ohne Zugang zur ortsansässigen Bevölkerung, zu Willkommensstrukturen, zu Arbeitsmarkt usw. verharren. Besser geht Desintegration wirklich nicht! Mal abgesehen davon, dass die Bildung von Strukturen Organisierter Kriminalität damit zumindest befördert wird.

- Unbegleitete Minderjährige: Die Betroffenen werden dann in die Obhut einer Jugendbehörde übergeben, wenn die Minderjährigkeit im AnkEr-Zentrum festgestellt worden ist; auf die Kommunen verteilt, wenn eine „positive Bleibeperspektive“ besteht oder dazu angehalten, Deutschland zu verlassen.
Das ist eine Kehrtwende ohne Gleichen. Aktuell werden alleinreisende minderjährige Geflüchtete durch die Jugendämter in Obhut genommen, durch diese erfolgt dann Unterbringung, Clearring der Situation und des Hilfebedarfs und sie bleiben mindestens bis zur Volljährigkeit bzw. wenn weiterer Hilfebedarf besteht auch darüber hinaus in Einrichtungen der Jugendhilfe. Das ist auch richtig so, es handelt sich um Kinder und Jugendliche, die ohne ihre Eltern in Deutschland sind. Die hier angedachten Neuregelungen widersprechen der UN-Kinderrechtskonvention und bedeuten eine staatlich verordnete Kindeswohlgefährdung! Sie würden praktisch bedeuten, dass die Kinder und Jugendlichen auf unbestimmte Zeit in Masseneinrichtungen untergebracht werden, keinen oder nur erschwerten Zugang zu Jugendhilfestrukturen haben usw. Wer ihre Interessen vertritt (Vormund) ist völlig unklar, vermutlich wird ein Amtsvormund durch die Ausländerbehörde bestellt, der mehr oder weniger die Interessen der Jugendlichen vertritt.
- In den AnkER-Zentren sollen 1000 bis 1500 Personen untergebracht werden.
Viele Menschen auf engstem Raum unter der ständigen Bedrohung von Abschiebungen und null Integrationsangeboten oder Freizeitbeschäftigungen bedeuten viele Konflikte und die Gefahr der Herausbildung von Strukturen Organisierter Kriminalität.
- Richter sollen direkt in den Anker-Zentren angesiedelt werden.
Das spricht für die weitere Aushöhlung des Rechts auf Asyl durch Schnellverfahren und weitere Einschränkungen des Rechtswegs und Verkürzung von Rechtsmittelfristen. Bereits jetzt werden durch die schnellen Verfahren Menschen um ihr Recht auf Asyl gebracht. Aus einem AnkER-Zentrum heraus ist es fast unmöglich, sich rechtlichen Beistand zu suchen, zumal eine unabhängige Verfahrensberatung bereits jetzt in den Erstaufnahmeeinrichtungen in der Regel nicht vorhanden ist.
- Bewachung durch die Bundespolizei
Die GdP lehnt das völlig zu Recht ab! Polizei wird nun wirklich an anderen Stellen gebraucht und das Signal an Geflüchtete und Gesellschaft ist: Das sind Kriminelle, wenn da die Polizei bewachen muss.

Und sonst so?

- Bisher ist nicht bekannt, dass es irgendwelche Integrationsangebote geben soll. Auch die Vorbereitung auf Leben in Deutschland oder Deutschkurse sind nicht im Gespräch.
Das ist das größte Problem. Es geht nicht um Integration sondern um Abschottung vor der „einheimischen“ Bevölkerung. Statt die Zeit zu nutzen, den Menschen Qualifizierungsangebote zu machen, während sie zum Nichtstun verdammt sind (arbeiten dürfen sie in der Zeit ja auch nicht), wird Zeit verschenkt. Kontakt zur Gesellschaft oder zu Willkommensstrukturen werden schwer möglich sein. Und warum gibt es eigentlich nicht für jeden Ankömmling einen Deutschkurs? Überall auf der Welt finanzieren wir Goethe-Institute, damit Menschen überall auf der Welt die deutsche Sprache lernen. Nur denen, die nach Deutschland flüchten, nicht. Selbst wenn Menschen Deutschland wieder verlassen müssen schadet es sicher nicht, wenn sie in der Zeit eine Fremdsprache gelernt haben.
- Keine Beschulung der Kinder.
Bereits jetzt ist die fehlende Beschulung ein Problem. In Brandenburg gibt es zwar freiwilligen Deutsch-Unterricht für wenige Stunden am Tag. Das ist aber keine ausreichende Beschulung. Nach teils jahrelanger Fluchterfahrung sind viele Kinder noch gar nicht oder nur ganz kurz zur Schule gegangen. Bei einem sechsmonatigen Aufenthalt in den Zentren (im Einzelfall auch länger!) wird ein weiteres Schulhalbjahr verschenkt, was für den Aufbau einer Lebensperspektive nicht gerade förderlich ist.
- Kein Zugang zu unabhängiger (!) Verfahrensberatung.
Das habe ich oben schon angedeutet. Bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen ist dies ein ernsthaftes Problem. Das BAMF ist mittlerweile so schnell, dass die Geflüchteten teils erst wenige Tage in Deutschland sind, wenn sie ihre Anhörung zum Asylantrag haben. Wenn es keine systematische unabhängige Verfahrensberatung gibt, sind sie vor der Anhörung weder über das Asylverfahren als solches noch über ihre Rechte in der Anhörung (bspw. bei fehlerhafter Übersetzung) informiert. Dadurch werden Geflüchtete um ihr Recht gebracht! Bei noch stärkerer Abschottung der Einrichtungen und weiterer Beschleunigung der Verfahren wird dies noch verstärkt.
- Es droht die Ausweitung des Sachleistungsprinzips.
Auch dies klang in einigen Äußerungen von Koalitionspolitikern an. Im Endeffekt entmündigt es die Menschen und lässt ihnen keine Chance, ihre höchstpersönlichen Grundbedürfnisse angemessen zu befriedigen. Essen und Kleidung werden gestellt, ein individueller Wunsch (und sei es nur nach anderem Essen) wird faktisch nicht mehr erfüllbar. Auch zur Problematik der Sachleistungsvergabe gibt es bereits einen Artikel hier im Blog, auf den ich hinweisen möchte.

Zusammenfassend kann man also sagen: Das sind Kommt-bloß-nicht-her-und-haut-schnell-wieder-ab-Zentren und sonst nix! Desintegration, Isolation und Konfliktproduktion. Nichts, was wir in Brandenburg als LINKE mittragen können. Egal, was der Innenminister Schröter dazu sagt.