Verzögerungen beim Bauvorhaben Schleusenbrücke in Fürstenberg/Havel
Aufgrund erheblicher Schäden an der Schleusenbrücke im Verlauf der Bundesstraße 96 in Fürstenberg/Havel soll diese durch einen Neubau ersetzt werden. In der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 2420 (Drucksache 7/6912) erklärte die Landesregierung, die notwendigen Behelfsbrücke solle zwischen Juni 2023 und Februar 2024 errichtet werden. Danach solle der Ersatzneubau forciert werden, wofür zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage noch kein Zeitplan vorlag.
Am 26. Oktober 2023 informierte der Bürgermeister der Stadt Fürstenberg/Havel die Stadtverordnetenversammlung, dass es beim Bau der Schleusenbrücke zu nicht unerheblichen Verzögerungen komme und die Planungen fortgeschrieben bzw. aktualisiert werden müssten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie ist der Stand des Bauvorhabens Schleusenbrücke Fürstenberg/Havel? Welche Arbeiten wurden bereits wann erledigt?
2. Welche Gründe gibt es für die Verzögerungen beim Bauvorhaben Schleusenbrücke Fürstenberg/Havel? (Bitte detailliert schildern!)
3. Welchen Zeitplan sieht der Landesbetrieb Straßenwesen nunmehr für die geplanten Baumaßnahmen einschl. Baufeldfreimachung, begleitender Straßenbauarbeiten und Sperrungen/Umleitungen für die Behelfsbrücke sowie für den Neubau der Schleusen-
brücke?
4. Wie wird sichergestellt, dass es durch die Verzögerungen nicht zu Einschränkungen während der Sommermonate für den für die Stadt Fürstenberg/Havel wichtigen (Rad-)Tourismus kommt?
5. Sind nunmehr Änderungen an der Planung bzw. Bauausführung an der Behelfsbrücke bzw. dem Ersatzneubau notwendig? Wenn ja, welche? (Bitte ausführlich darlegen!)
6. Sind die Abstimmungen mit der Stadt Fürstenberg/Havel zu die B96 begleitenden Gehund Radweg im Rahmen der Bauarbeiten der Schleusenbrücke mittlerweile erfolgt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht und bis wann ist damit zu
rechnen?
7. Verändert sich durch die Verzögerungen die Kostenschätzung für die Baumaßnahme? Kosten in welcher Höhe werden nunmehr insgesamt erwartet und in welcher Höhe tragen diese die einzelnen Kostenträger (Bund, Land, Wasser- und Schifffahrtsamt,
Stadt Fürstenberg/Havel und ggf. weitere)?
8. Welche Umleitungswege für PKW und LKW sind nunmehr für die Baumaßnahme geplant und sollen für welchen Zeitraum realisiert werden?
9. Welche Umleitungswege ergeben sich nunmehr für welchen Zeitraum für den nicht motorisierten Verkehr, den Schülerverkehr, für Pflege- und Rettungsdienste aus den Bauarbeiten bzw. Sperrungen des Bauvorhabens?
10. Ist auch weiterhin eine (kurzzeitige) Vollsperrung notwendig? Wenn ja, wie wird in dieser Zeit die Erreichbarkeit des jeweils anderen Teils der Stadt für den nichtmotorisierten Verkehr und für Pflege- und Rettungsdienste gesichert? (Bitte ausführlich darlegen!)
Die Antwort der Landesregierung können Sie hier nachlesen.