Straftaten gegen Menschen mit Behinderungen
Für die Einschätzung der Situation von Menschen mit Behinderung in Brandenburg ist es wichtig, das Ausmaß der Straftaten gegen sie zu kennen.
Bei den Fragen 4 bis 8 bitte nur Veränderungen angeben, die sich seit der Beantwortung der Anfrage zu den Vorjahreszeiträumen ergeben haben.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Straftaten gegen Menschen mit Behinderungen wurden im Jahr 2023 in Brandenburg erfasst und welche Ermittlungsverfahren schlossen mit welchem Ergebnis ab? (Bitte nach Datum, Ort, Delikt, Alter und Geschlecht des/der Opfer sowie des/der Täter darstellen!)?
2. Welche Nachmeldungen gab es für den Vorjahreszeitraum, die in der Antwort auf die vorangegangene Antrage nicht erfasst waren?
3. Welche der unter der Frage 1 aufgelisteten Straftaten wurden seitens der Sicherheitsund Ermittlungsbehörden als politisch motivierte Straftaten eingeordnet?
4. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Dunkelziffer bei solchen Straftaten ein?
5. Welche Gründe gibt es aus Sicht der Landesregierung für nicht angezeigte Straftaten gegen Menschen mit Behinderungen und welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen oder vor zu ergreifen, um das Anzeigeverhalten von Opfern solcher Straftaten zu verbessern?
6. Ist der Umgang mit Opfern von Straftaten gegen Menschen mit Behinderungen Bestandteil der Polizeiausbildung bzw. gibt es besondere Schulungsangebote?
7. Welche Hilfs- bzw. Beratungsangebote für Opfer von Straftaten gegen Menschen mit Behinderungen existieren in Brandenburg? Sind weitere in der Zukunft geplant?
8. Wie schätzt die Landesregierung die Gefährdungslage für Menschen mit Behinderungen in Brandenburg ein?
Die Antwort der Landesregierung können Sie hier nachlesen.