Soll-Ist-Besetzung zum 30.09.2023 bei der Zentralen Ausländerbehörde

Dem Bericht des Ministeriums der Finanzen und für Europa über die Personal-Ist-Besetzung der Planstellen und Stellen zum 30. September 2023 an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen (Vorlage MdFE Nr. 61/23) kann entnommen werden, dass im Bereich der Zentralen Ausländerbehörde von den insgesamt 159 Soll-Stellen für Beamte und Tarifbeschäftigte zum 30.09.2023 rd. 119 Stellen besetzt gewesen sind. Gleichzeitig ist in der Vorlage Nr. 61/21 des MdFE auf der Seite 18 zum Kapitel 03 810 Zentrale Ausländerbehörde als Abweichung zum Haushaltsplan vermerkt, dass gemäß Beschluss des AHF vom 08.06.2023 bis zum 30.09.2023 es einen Zugang von 8 neuen Stellen gegeben hat. Weiterhin ist vermerkt, dass mit Stand 30.09.2023 von den 159 Soll-Stellen 19 Stellen gesperrt
sind.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Mit der MdFE-Vorlage Nr. 40/23 vom 12. Mai 2023 beantragte das MdFE die Ausbringung von einer zusätzlichen Stelle für das Kapitel 03 010 sowie 16 zusätzlichen Stellen für das Kapitel 03 810. Der AHF willigte im Rahmen seiner 63. Sitzung am 08.06.2023
in die Ausbringung von insgesamt 17 neuen Stellen ein. Warum ist in der MdFE-Vor-lage Nr. 61/23 wie oben dargestellt nur der Zugang von 8 neuen Stellen beim Kapitel 03 810 Zentrale Ausländerbehörde angegeben? Wo sind die anderen 8 neue Stellen
berücksichtigt worden?

2. Welche Begründung gibt es für die mit Stand 30.09.2023 insgesamt 19 gesperrten Stellen?

3. Welche Stellen sind mit dem jeweiligen konkreten Anforderungsprofil und der entsprechenden Eingruppierung gesperrt?

4. Wie verteilen sich die Stellensperrungen auf die Standorte der Zentralen Ausländerbehörde?

5. Ist es geplant die Sperre für die 19 Stellen zeitnah aufzuheben? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

6. Wie wird mit der aktuellen großen Arbeitsbelastung bei der Zentralen Ausländerbehörde umgegangen, wenn von den insgesamt 159 Soll-Stellen zum Stichtag 30.09.2023 19 Stellen zur Besetzung gesperrt und weitere 21 Stellen unbesetzt sind?

7. Mit welchen personalwirtschaftlichen Maßnahmen will man die offenen Stellen zeitnah wann besetzen?

8. Welche Anforderungsprofile und Eingruppierungen haben die zum Stichtag 30.09.2023 unbesetzten Stellen und wie verteilen sich diese auf die jeweiligen Standorte der Zentralen Ausländerbehörde? Bitte auch den Stand der Soll-Ist-Besetzung zum Stichtag 30.09.2023 für die einzelnen Standorte der Zentralen Ausländerbehörde darstellen.

9. Wie sind die Soll-Stellen der Zentralen Ausländerbehörde am ehemaligen Standortes Doberlug-Kirchhain auf die anderen Standorte der Zentralen Ausländerbehörde aufgeteilt worden und in welchen Fällen erfolgte kein entsprechender Ortswechsel der ehemaligen Stelleninhaber, so dass diese Stellen an den neuen Standorten zum 30.09.2023 noch unbesetzt waren?

Die Antwort der Landesregierung können Sie hier nachlesen.