Nachfrage zur Drs. 6/1293, Anschläge auf Partei- und Abgeordnetenbüros

In der Drs. 6/1293 listet die Landesregierung auf, zu welchen Straftaten es wann und wo in den einzelnen Phänomenbereichen gekommen ist. In der Auflistung sind keine Angaben zu den Geschädigten enthalten, was eine Auswertung hinsichtlich der Gefährdungslage nach Parteizugehörigkeit nicht zulässt.

 

Meine Fragen und die Antwort der Landesregierung sind hier dokumentiert.