Landesaufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge
Im Jahr 2013 wurde das Landesaufnahmeprogramm für syrische Flüchtlinge ins Leben gerufen und dann mehrfach bis zum heutigen Jahr verlängert. Ziel war es, geflüchteten Menschen aus Syrien einen vereinfachten Familiennachzug zu gestatten, wenn diese sich ver-
pflichteten, für die Nachgezogenen zu sorgen.
Ich frage die Landesregierung
1. Wie viele Personen wurden seit 2019 im Rahmen dieses Programms in Brandenburg aufgenommen? (Bitte nach Jahren, Landkreis bzw. kreisfreier Stadt aufführen!)
2. Wie viele Anträge auf Aufnahme wurden insgesamt gestellt und wie viele davon wurden aus welchen Gründen negativ beschieden? (Bitte nach Jahren, Landkreis und kreis-freier Stadt aufführen!)
3. Welche Änderungen gab es wann und aus welchem Grund an den Aufnahmebedingungen durch das zuständige Ministerium?
4. Wie viele Verpflichtungserklärungen von Dritten wurden seit 2019 in solchen Verfahren eingereicht?
5. Auf welchem Weg erhalten Geflüchtete von diesem Programm Kenntnis und was hat die Landesregierung bisher unternommen bzw. plant sie zu unternehmen, um unter syrischen Geflüchteten das Programm bekannt(er) zu machen?
6. Welche Angebote existieren, durch die syrische Geflüchtete über die genauen Abläufe und Antragserfordernisse bei diesem Programm unterrichtet werden und zu diesem Programm beraten werden können?
7. In welcher Form sind die Ausländerbehörden über dieses Programm unterrichtet worden und welche Verfahrenshinweise oder Weisungen existieren, um sicherzustellen, dass syrische Flüchtlinge, die das Programm in Anspruch nehmen wollen, umfassend
und korrekt von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ausländerbehörden darüber informiert werden?
8. Wie wird eine landesweit einheitliche Rechtsanwendung vor allem hinsichtlich der Höhe des erforderlichen Einkommens zur Inanspruchnahme des Programms gesichert?
Die Antwort der Landesregierung können Sie hier nachlesen.