Integrationsbudget 3. Quartal 2023
Für die Jahre 2019 und 2020 wurde im Landesaufnahmegesetz eine gesetzliche Regelung geschaffen, nach der die Landkreise und kreisfreien Städte für Asylsuchende und anerkannte Geflüchtete in den ersten drei Jahre nach der Anerkennung eine Integrationspau-
schale in Höhe von 300 Euro pro Person und Jahr für die kommunale Integrationsarbeit erhalten. Für das Jahr 2021 wurde diese Integrationspauschale in ein Integrationsbudget überführt und ist nun als Förderprogramm angelegt. Für das Jahr 2022 wurden diverse Änderungen an der Richtlinie vorgenommen, u.a. wurde in 30%iger Eigenanteil eingeführt. Mit dem Brandenburg-Paket hat die Landesregierung angekündigt, die Mittel für das Integrationsbudget aufzustocken.
Ich frage die Landesregierung:
1. Mittel in welcher Höhe wurden durch die Landkreise und kreisfreien Städte mit Stand 30.09.2023 aus dem Integrationsbudget für welche Projekte und Maßnahmen wann beantragt und bei welchen Trägern sind diese jeweils angesiedelt? Wann wurden die
Anträge beschieden und Mittel in welcher Höhe sind bereits aufgezahlt? (Bitte einzeln aufführen nach Gebietskörperschaft, Projekten bzw. Maßnahmen, Datum des Eingangs des Antrags und Bewilligungsdatum, Träger und Höhe der Zuwendung!)
2. Welche dieser Projekte mit Mitteln in welcher Höhe dienen der Renovierung und Ausstattung von Unterbringungsplätzen und Gemeinschaftsräumen in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung?
3. Durch wen wurde/wird bei den einzelnen Projekten der 30%ige Eigenanteil erbracht (bitte einzeln auflisten nach Erstempfangenden/Letztempfangendem!)
4. Wurden Anträge abgelehnt? Wenn ja, welche Kommunen betraf dies und welche Gründe gab es jeweils für die Ablehnung? (Bitte einzeln aufführen nach Gebietskörperschaft, Projekten bzw. Maßnahmen, Datum des Eingangs des Antrags und Datum
der Ablehnung, Begründung und Höhe der beantragten Zuwendung!)
5. Berichten aus Kommunen zufolge gibt es seit vergangenem Jahr höhere Anforderungen an die Einreichung der Antragsunterlagen (bspw. Tätigkeitsbeschreibungen, Qualifikationsnachweise, neue Formulare zu Finanz- und Projektübersichten usw.), die zu
einem weiteren erheblichen Mehraufwand bei der Beantragung der Projekte in den Kommunen führt. Welche Gründe gibt es für die Veränderungen bei der Antragstellung und Prüfung der Anträge? Welche Änderungen wurden vorgenommen? Inwiefern hat
sich dies auf die Dauer der Bearbeitung der Anträge ausgewirkt?
6. Mit dem Brandenburg-Paket wurden weitere Mittel für das Integrationsbudget zur Verfügung gestellt. Mittel in welcher Höhe stehen den einzelnen Kommunen aus dem Integrationsbudget für das Jahr 2023 zur Verfügung? (Bitte je Kommunen ausweisen,
unterteilt nach Mitteln aus dem Landeshaushalt 2023 und Mitteln aus dem Brandenburg-Paket!)
Die Antwort der Landesregierungkönnen Sie hier nachlesen.