Bezahlkarte für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Laut einer dpa-Meldung vom 10.01.2024 wies Ministerpräsident Woidke Innenminister Stübgen an, das Vergabeverfahren für die Einführung einer Bezahlkarte für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu begleiten. Zur „Umsetzung der Karte soll in Brandenburg eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden. Daran sollen das Innenministerium und das grün geführte Integrationsministerium sowie das Finanzressort, die Staatskanzlei und Vertreter der Kommunen beteiligt werden“, hieß es weiter in der Meldung.1

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann wurde die oben genannte Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Karte eingesetzt und welche Personen gehören ihr an?

2. Welche Aufgaben hat die Arbeitsgruppe genau und in welchem Turnus tagt sie?

3. Zu welchem Stichtag soll die Bezahlkarte in welchem Landkreis eingeführt und genutzt werden?

4. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass dies in verfassungskonformer Weise geschieht?

5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung der Gesamtbetrag aller Rücküberweisungen aus Brandenburg, der auf Personen zurückgeht, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen? (Bitte jährlich ab 2015 ausweisen!)

6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung der Gesamtbetrag aller Geldbeträge, die von Personen, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, an sogenannte Schlepper überwiesen wurden. (Bitte jährlich ab 2015 ausweisen!)

7. Welche Funktionen sind für diese Bezahlkarten vorgesehen und welche Einschränkungen sind für die Nutzung durch Geflüchtete festgelegt worden?

8. Wie soll die Auszahlung von Bargeld ausgestaltet werden und welche Beträge sind dabei vorgesehen?

9. Welches Kreditinstitut bzw. Zahlungsdienstleister soll mit der praktischen Umsetzung beauftragt werden oder - falls das schon geschehen ist - wurde mit der Umsetzung beauftragt?

10. Welche Kriterien werden oder wurden bei der Auswahl des Kreditinstituts bzw. Zahlungsdienstleister angelegt?

11. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung um sicherzustellen, dass die Bezahlkarte die finanzielle Autonomie und Unabhängigkeit der Benutzerinnen und Benutzer ermöglicht und fördert und die im Sozialrecht festgeschriebene Dispositionsfreiheit umgesetzt wird?

12. Welche Sicherheitsmaßnahmen sind vorgesehen, falls die Bezahlkarte einer Person verloren geht oder gestohlen wird?

13. Welche personenbezogenen Daten werden auf der Bezahlkarte gespeichert sein und welche Sicherheitsmaßnahmen werden ergriffen, um diese zu schützen?

14. Welche Behörden und Institutionen sollen Zugriff auf die auf den Bezahlkarten gespeicherten personenbezogenen Daten und zu welchem Zweck?

15. Wie stellt die Landesregierung die adäquate und rechtskonforme Information der Betroffenen, zu welchem Zweck ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Nutzung der Bezahlkarte erfasst und verarbeitet werden, sicher?

16. Wurde die Landesdatenschutzbeauftragte an Planung oder der Umsetzung der Karte beteiligt?

17. Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass die Nutzung der Bezahlkarte nicht zu Diskriminierung oder Stigmatisierung von Geflüchteten führt, insbesondere wenn es um den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen geht?

18. Welche Maßnahmen werden ergriffen um sicherzustellen, dass die Bezahlkarte für Geflüchtete uneingeschränkten Zugang zu allen Dienstleistungen gewährleistet, einschließlich solcher, die bisher nur gegen Barzahlung verfügbar waren?

19. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass Menschen, die die Bezahlkarten nutzen, weiterhin auf Wochenmärkten oder in kleinen Läden einkaufen können?

20. Wie wird sichergestellt, dass Personen mit unterschiedlichen Formen von Behinderungen die Bezahlkarte effektiv und ohne Barrieren nutzen können, sowohl in physischen Einrichtungen als auch bei der Online-Nutzung?

21. Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass Informationen über die Bezahlkarte und damit verbundene Dienstleistungen für alle, einschließlich Menschen mit unterschiedlichen Formen von Behinderungen, leicht zugänglich und verständlich verfügbar sind?

22. Wie hoch beziffert die Landesregierung die Kosten für die Einführung und den Betrieb des Systems der Bezahlkarten für das Land und für die Kommunen und mit welchen Kosteneinsparungen für Land und Kommunen rechnet die Landesregierung?

23. Welche regionalen Beschränkungen sind geplant und aus welchen Gründen?

24. Inwiefern wird die Teilnahme am Onlinehandel mit Bezahlkarten möglich sein?

25. Werden Streaming-Dienste oder andere digitale Produkte, wie zum Beispiel Sprachlern-Apps, mit der Karte zahlbar sein?

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https://www.sueddeutsche.de/politik/regierung-potsdam-woidke-wirbt-fuer-asyl-chipkarte-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240110-99-556822

Die Antwort der Landesregierung können Sie hier nachlesen.