Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahme

Bundesgesetzlich wurde vor einiger Zeit eine Änderung bezüglich der maximalen Aufenthaltsdauer vom Geflüchteten in Erstaufnahmeeinrichtungen vorgenommen. Die Verpflichtung, während der ersten Phase des Asylverfahrens in den zentralen Aufnahmeeinrichtungen der Bundesländer zu wohnen, wurde von sechs auf 18 Monate verlängert (§ 47 Abs. 1
S. 1 AsylG). Ausgenommen sind Familien mit Kindern, die weiterhin nach sechs Monaten verteilt werden müssen. Die Landesregierung hat im Jahr 2023 entschieden, diese maximale Aufenthaltsdauer auch in Brandenburg anzuwenden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Personen waren zu den Stichtagen 30.03.2023, 30.06.2023, 30.09.2023 und 31.12.2023 in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht? (Bitte aufschlüsseln nach Einrichtungen!)

2. Wie viele der in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes untergebrachten Personen wurden im Jahr 2023 innerhalb von drei, sechs, neun, zwölf und 18 Monaten auf die Kommunen verteilt? (Bitte in diesen Staffelungen die absoluten Zahlen angeben und unterscheiden zwischen Familien mit Kindern und Alleinreisenden bzw. Paaren ohne Kinder!)

3. Wie hoch war die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahme im Jahr 2023? (Bitte unterscheiden zwischen Familien mit Kindern und Alleinreisenden bzw. Paaren ohne Kinder!)

4. Wie viele Personen waren zu diesen Stichtagen länger als die gesetzlich festgelegte maximale Aufenthaltsdauer von sechs bzw. 18 Monaten in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht? (Bitte nach Herkunftsland, Alter, Geschlecht und Zugehörigkeit zu einem Familienverband aufschlüsseln!

5. Welche Gründe gab es für das Überschreiten der maximalen Aufenthaltsdauer von sechs bzw. 18 Monaten?

6. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen und ergreift sie, um sicherzustellen, dass die gesetzlich festgelegte maximale Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahme nicht überschritten wird?

7. Gab es Personen, die sich gegen den Verbleib in der Erstaufnahme über die gesetzlich vorgeschriebene maximale Aufenthaltsdauer hinaus rechtlich gewehrt haben? Wenn ja, welche Verfahren sind/waren dazu anhängig und wie sind diese ausgegangen?

8. Welche Wirkungen hatte bzw. hat die Verlängerung der maximalen Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahme aus Sicht der Landesregierung auf die Kommunen?

9. Welche Wirkungen hatte bzw. hat die Verlängerung der maximalen Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahme aus Sicht der Landesregierung auf die betroffenen Personen, vor allem hinsichtlich der Integrationsfähigkeit?

10. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Integrationsfähigkeit der Geflüchteten gerade angesichts der verlängerten maximalen Aufenthaltsdauer zu fördern?

11. Wie lange waren Geflüchtete im Jahr 2023 bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung, bis ihre Registrierung abgeschlossen war? (Bitte aufschlüsseln nach bis zu sieben Tage, bis zu 14 Tage, bis zu 21 Tage, bis zu 28 Tage und länger als 28 Tage!)

Die Antwort der Landesregierung können Sie hier nachlesen.