Förderprogramme zur Finanzierung von Kinderbetreuung von Land und Bund

Zu den beiden Förderprogrammen zur Finanzierung der Kinderbetreuung des Landes Brandenburg (2018 - 2019) und des Bundes (2017 - 2020) erklärt die havelländische Landtagsabgeordnete Andrea Johlige (DIE LINKE):

„Eine gute Betreuung in Krippen und Kindertagesstätten ist wichtig, um den Kleinsten einen bestmöglichen Start ins Leben zu ermöglichen. Für die Träger von Einrichtungen und Angeboten der Kindertagesbetreuung im Havelland gibt es nun die Möglichkeit, Förderungen für ganz unterschiedliche Maßnahmen zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung zu erhalten. Diese Möglichkeiten sollten von den entsprechenden Trägern intensiv geprüft und in Anspruch genommen werden, um dauerhaft die Qualität der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Gleichzeitig ist dies eine Chance, die Zahl der Plätze zu erhöhen. Auch im Havelland fehlen in einigen Kommunen nach wie vor ausreichend Betreuungsplätze. Um dem Bedarf gerecht zu werden, braucht es weitere Anstrengungen der Kommunen und des Landkreises.“

Hintergrund:

Das Land Brandenburg fördert mit seinem Programm Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung und Sicherung von Betreuungsplätzen für Kinder im Krippen-, Kindergarten und Grundschulalter in Kindertageseinrichtungen. Das können zum Beispiel schalldämpfende Maßnahmen in Gruppenräumen oder Modernisierungen von sanitären Einrichtungen sein. Die Investionsbank des Landes Brandenburg (ILB) fördert die entsprechenden Maßnahmen anteilig mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Finanzschwache Kommunen können mit bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Die Anträge müssen bis spätestens 1. Dezember 2017 vom havelländischen Jugendamt an die ILB als Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Weitere Informationen, unter anderem zum Antragsverfahren, und entsprechende Formulare finden Sie unter https://www.ilb.de/de/infrastruktur/zuschuesse_3/kinderbetreuungsfinanzierung_land_2018___2019/index.html.

Das Förderprogramm des Bundes unterstützt Maßnahmen zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Gefördert werden die Maßnahmen anteilig mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Jugendamt Havelland kann im Rahmen seines Votums eine niedrigere Zuschussobergrenze festlegen. Die Anträge müssen bis spätestens 31. März 2018 vom havelländischen Jugendamt an die ILB als Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.ilb.de/de/infrastruktur/zuschuesse_3/kinderbetreuungsfinanzierung_bund_2017___2020/index.html.