Abwahl es Bürgermeisters der Gemeinde Dallgow-Döberitz gefordert

Im Sonderausschuss zur Kostenentwicklung des Sportplatzgebäudes an der B5 der Gemeindevertretung von Dallgow-Döberitz am 28.04.2010, appellierte der Fraktionsvorsitzende der CDU, Jörg Vahl, an die übrigen Gemeindevertreter, ein Abwahlverfahren gegen den hauptamtlichen Bürgermeister Jürgen Hemberger einzuleiten. Er begründete die Notwendigkeit mit der eklatanten Kompetenzüberschreitung des Bürgermeisters, mangelnder  Führung der Verwaltung und mit dem Zurückhalten von wichtigen Informationen für die Gemeindevertreter.

Zuvor hatte die Vorsitzende des Ausschusses, Andrea Johlige (Die Linke), dem Bürgermeister bereits den Rücktritt nahe gelegt, weil der Bürgermeister die Gemeindevertretung nicht darüber informiert hatte, dass sich die Kosten für das Gebäude mehr als verdoppeln würden. Da der Bürgermeister im September 2009 bereits ohne Legitimation den Auftrag für den Rohbau ausgelöst hatte, liegt der Verdacht nahe, dass er den Bau nicht stoppte, damit er nicht in die persönliche Haftung gerate. Dies würde aber bedeuten, dass Herr Hemberger es aus persönlichen Motiven verabsäumte, finanziellen Schaden von der Gemeinde abzuwenden.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Michael Hornhardt, kündigte an, dass er darüber nachdenke, diese Vorwürfe strafrechtlich zu prüfen. Die Gemeindevertreterin von B90/Grüne, Petra Budke, warf dem Bürgermeister eine unglaubliche Verschwendung von Steuergeldern und mangelndes Interesse an der Entwicklung des Ortes vor.

Fazit: „Mit den jetzt aufzubringenden Mehrkosten von ca. 650.000 € hätte man andere dringend notwendige Bauprojekte im sozialen Bereich umsetzen können, etwa einen Sportplatz im Ortsteil Seeburg, einen Jugendclub, eine Kita, ein Seniorenzentrum oder ein Kultur- und Gemeindezentrum.

Die Einbringung des Antrags zur Einleitung eines Abwahlverfahrens gegen den Bürgermeister ist für Juni 2010 geplant, die Abstimmung in der Gemeindevertretung wird  gegebenenfalls im Juli 2010 stattfinden. Wir fordern alle Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter auf, sich ausführlich über die Vorgänge zu informieren und zu entscheiden, ob sie den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben wollen, dem Bürgermeister das Vertrauen zu entziehen.

Im Mai werden die Fraktionen CDU und DIE LINKE/Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den Bürgermeister einbringen, um der Dienstaufsichtsbehörde die Möglichkeit zu geben, disziplinarische Maßnahmen gegen den Verwaltungschef zu prüfen.“

Jörg Vahl, CDU Fraktionvorsitzender Dallgow-Döberitz

Andrea Johlige, Vorsitzende der LINKEN Dallgow-Döberitz und Gemeindevertreterin

Petra Budke, Gemeindevertreterin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dallgow-Döberitz

Michael Hornhardt, Gemeindevertreter CDU, Vorsitzender der Gemeindevertretung

 

 

Hintergrundinformationen

Beim Bau des Sozialgebäudes traten mit der Vorstellung des Haushaltsplans 2010 erstmalig Kostensteigerungen zu Tage, die in der Verwaltung der Gemeinde bereits seit langem bekannt sind. Die Gemeindevertreter wurden darüber jedoch nicht unterrichtet. Nach der ersten Vorstellung des Bauvorhabens durch den Architekten im Bauausschuss am 03.02.2009 sollte ein Gebäude mit einer Größe von ca. 460 qm errichtet werden, das nach der Kostenschätzung ca. 516.000 € gekostet hätte. Nach dieser Vorstellung im Bauausschuss wurden ohne Information an die Gemeindevertreter Umplanungen am Gebäude vorgenommen, die die geschätzten Baukosten um 250.000 € in die Höhe schnellen ließen. Die so veränderte Planung wurde Grundlage des Bauantrags, der vom hauptamtlichen Bürgermeister unterzeichnet wurde, obwohl die Kostenschätzung das verfügbare Haushaltsvolumen um ca. 700.000 € überschritt.

Im September 2009 stellte sich heraus, dass die Baukosten auf über 1,2 Millionen € gestiegen waren. Auch über diesen Anstieg wurden die Gemeindevertreter nicht unterrichtet. Vielmehr löste der Bürgermeister Ende September den ersten Auftrag zum Bau des Gebäudes aus, der ein Volumen von 220.000 € hatte. Da die Baugenehmigung erst am 23.09.2009 erteilt  wurde, hätte ihm bewusst sein müssen, dass es für diese Auftragsauslösung zu dem Zeitpunkt noch keinen Beschluss der Gemeindevertretung  gab. Die Entscheidungsgrenze für Vergaben durch den Bürgermeister liegt nach geltender Hauptsatzung bei 15.000 €. Erst am 14.10.2009 beschloss die Gemeindevertretung die Vergabe, ohne  dass  sie über die bereits erfolgte Auftragsvergabe des Bürgermeisters unterrichtet wurde.