Rede zu Anträgen zum kommunalen Rettungsschirm

Im Pleum standen zwei Anträge zum Thema Kommunalfinanzen auf der Tagesordnung. Der erste Antrag „Verhandlungsergebnis von Land und Kommunen zum kommunalen Rettungsschirm“ war ein Antrag des Ausschusses für Finanzen, wobei dieser im Ausschuss von den Koalitionsfraktionen eingebracht wurde. Der zweite Antrag „Kommunaler Rettungsschirm“ wurde von der Fraktion der Freien Wähler eingebracht.

Der erste Antrag wurde vom Landtag beschlossen, der zweite abgelehnt.

Meine Rede dazu ist hier als Video verfügbar.

Den Text der Rede (gesprochenes Wort aus dem vorläufige Plenarprotokoll) ist hier dokumentiert:

„Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir reden heute nicht zum ersten Mal darüber, wie wir den Kommunen in dieser Krise helfen. Bereits im April haben wir den Antrag von den Linken und den Freien Wählern hier behandelt, der von der Koalition abgelehnt wurde. Schon damals hatte ich Ihnen prophezeit, dass Sie trotz der Ablehnung unserer Vorschläge noch auf den einen oder anderen Vorschlag zurückgreifen werden. In dem Sinne ist es natürlich gut, dass es jetzt erste Schritte gibt, wie den Kommunen in dieser Krise tatsächlich geholfen werden kann.

Es bleibt dabei: Die Kommunen tragen die Hauptlast der Krise. Sie haben mit Einnahmeverlusten und Mehrausgaben zu kämpfen. Wir sehen derzeit, dass immer mehr Verantwortung von Land und Bund auf die Kommunen abgewälzt wird, inklusive der einhergehenden Kostenrisiken, über die wir auch noch reden müssen.

Vor diesem Hintergrund ist es natürlich ein guter Schritt, dass es nun einen solchen Rettungsschirm gibt. Aus unserer Sicht reicht er aber nicht. Das will ich gleich an mehreren Punkten verdeutlichen. Am Freitag werden wir Ihnen noch einen Antrag vorlegen, in dem es ebenfalls um die Ergänzung von Rettungsschirmen geht. Darin finden Sie einiges, was auch die Kommunen betrifft. Darauf will ich an dieser Stelle aber lediglich hinweisen; denn das werden wir sicherlich am Freitag in Ruhe bereden.

Nun aber zum Rettungsschirm, über den wir jetzt reden.

Erstens: Für uns ist nicht nachvollziehbar, wie die Summe für den Mehrbelastungsausgleich für die kreisfreien Städte und Landkreise in Höhe von 45 Millionen Euro zustande gekommen ist. Das wären ungefähr 2,5 Millionen Euro pro Gebietskörperschaft. Wenn die Verteilung neben einem Grundbetrag einwohnerbezogen ausgereicht werden soll, dann frage ich mich, wie Frankfurt (Oder) oder die Prignitz damit klarkommen sollen. Die Summe von 45 Millionen Euro wird vorn und hinten nicht reichen. Dennoch ist sie ein Anfang. Wir gehen aber davon aus, dass man sie perspektivisch noch deutlich erhöhen muss.

Zweitens: Wir bleiben dabei, dass es eines neuen kommunalen Investitionsprogramms bedarf. Auch diese Forderung legen wir Ihnen am Freitag vor. Diesbezüglich helfen wir Ihnen dann, nicht nur Ihren Koalitionsvertrag umzusetzen, sondern auch den Investitionsstau in den Kommunen aufzulösen und die krisenbedingten Konjunktureinbrüche abzufedern.

Drittens: Es gibt keine Hilfe des Landes für Belastungen der Kommunen, die aus krisenbedingten Schieflagen der kommunalen Eigenbetriebe resultieren. Das betrifft – das wissen wir alle – Kultur, Krankenhäuser und ÖPNV. Dafür schlagen wir Ihnen in dem Antrag am Freitag ebenfalls vor, zusätzliches Geld in die Hand zu nehmen. Ich kann Ihnen schon heute prophezeien – ich habe im April schon einmal prophezeit, also prophezeie ich auch heute wieder -, dass Sie bei der Unterstützung der Kommunen mit Sicherheit noch einmal nachlegen müssen.

Ich vermute, Sie werden am Freitag unsere Vorschläge ablehnen. Dabei bin ich übrigens schon sehr gespannt auf die Verrenkungen der Rednerinnen und Redner der Koalition, mit welchen Argumenten sie das dann wieder erklären.

Ich will aber noch etwas zu Ihrem Antrag sagen; denn es ärgert mich, wie das in dieser Form gemacht wird. Sie schreiben darin:

„Der Landtag Brandenburg hat die Landesregierung in einem Entschließungsantrag […] zum Brandenburgischen kommunalen Notlagegesetz beauftragt, die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu bewerten und dem Landtag Vorschläge zur Unterstützung der Kommunen zu unterbreiten.“

Die Landesregierung hat etwas anderes gemacht: Sie hat Tatsachen geschaffen. Dann folgt ein Antrag im Ausschuss, in dem eigentlich nicht viel mehr steht als: Die Landesregierung hat „geile“ Sachen gemacht, und das unterstützen wir. Da frage ich mich schon: Wo ist eigentlich der Gestaltungswille bei den Koalitionsfraktionen?

Es ist inzwischen, ehrlich gesagt, ein Armutszeugnis, dass sich die Koalitionsfraktionen an einigen Stellen darauf beschränken, das zu begrüßen, was die Landesregierung tut, und uns Anträge mit Punkten vorzulegen, die die Landesregierung ohnehin durchführen wird. Wenn man dann doch einmal ein wenig Gestaltungswillen zeigen will, bleibt es bei Prüfaufträgen.

Liebe Koalitionsfraktionen, mich hätte in der Debatte wirklich interessiert: Was sind Ihre Vorschläge für die Unterstützung der Kommunen? Sind Sie wirklich so ideenlos, dass Sie nur auf Vorschläge der Landesregierung zurückgreifen und diese dann begrüßen können? Parlamentarische Arbeit heißt zumindest für mich, eigene Vorschläge zu entwickeln, gemeinsam um die besten Lösungen zu ringen und damit Gestaltungswillen zu zeigen.

Sie belassen es dabei, die Regierung die Arbeit machen zu lassen, und zeigen selbst null Gestaltungswillen. Das ist, ehrlich gesagt, wirklich ein Armutszeugnis. Sie sind ein halbes Jahr im Amt, da hätte man wirklich ein bisschen mehr erwarten können. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“