Presseerklärung: Sofortiger Abschiebestopp nötig!

Zur aktuellen Verlautbarung des Brandenburger Innenministeriums, wonach es in Brandenburg keinen Abschiebestopp gibt und Charterflüge mit Rückführungen „nach Möglichkeit“ weiter stattfinden, erklärt die migrationspolitische Sprecherin der LINKEN Landtagsfraktion, Andrea Johlige:

„Wir haben aktuell eine sehr dynamische Lage im Land. Von Schließungen der Schulen, Kitas, Restaurants und Geschäften im Einzelhandel bis zu weitreichenden Quarantänemaßnahmen im Verdachtsfall einer erkrankten Person wird alles getan, um die Bevölkerung zu schützen. Angesichts dieser Situation sollte sich das Land auf Maßnahmen konzentrieren, die zur Eindämmung der Pandemie notwendig sind. Abschiebungen gehören nicht dazu.

Rückführungen bergen aktuell eine weitere Gefahr: Angesichts von mehr als 12.000 Corona-Infizierten ist zu befürchten, dass Brandenburg durch Abschiebungen zur weltweiten Ausbreitung der Pandemie beiträgt. Deshalb braucht es einen sofortigen Abschiebestopp in Brandenburg für mindestens drei Monate.“ 

Hintergrund:

§60a Aufenthaltsgesetz: Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung)

(1)  Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für längstens drei Monate ausgesetzt wird.  Für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten gilt § 23 Abs.