Nachgefragt: Maßnahmen zur Senkung der Infektionsgefahr bei der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten

In den vergangenen Wochen wurde deutlich, dass Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften einer besonderen Infektionsgefahr durch das Corona-Virus unterliegen. Immer wieder kam es zu Infektionen und Quarantäne-Maßnahmen wurden notwendig. Anlass, die Landesregierung zu fragen, was sie eigentlich zur Senkung der Infektionsgefahr in Flüchtlingsunterkünften getan hat. Die Zusammenfassung der Antwort der Landesregierung, die nun vorliegt, könnte heißen: In der Erstaufnahme sehr viel, in den Unterkünften in den Landkreisen und kreisfreien Städte so gut wie nichts.

Dem Journalisten Benjamin Lassiwe habe ich dazu folgendes gesagt: „Die Landesregierung verweist in der Antwort an diversen Stellen auf die Zuständigkeit der Kommunen, vergisst aber, dass es eigentlich ihre Aufgabe ist, Geflüchtete zu versorgen und unterzubringen. Diese Aufgabe hat  das Land an die Kommunen zur Erfüllung nach Weisung abgegeben. Nur gibt es keine Weisungen für Pandemiezeiten. Und ohne Weisung auch keine Erstattung der Mehraufwendungen. Die Kommunalverwaltungen waren durch die Belastung der Ordnungs- und Gesundheitsämter eh schon hart an der Grenze des Leistbaren und sie wurden durch die Untätigkeit der Landesregierung hier noch mehr belastet. Das Land hat sich – vermutlich um Kosten zu sparen – um klare Regelungen herumgedruckt. Es hat jegliche Verantwortung an die Kommunen delegiert, ohne klare Vorgabe der Umsetzung zu machen, ohne landesweit einheitliche Standards zu definieren und ohne zu klären, wer am Ende die Rechnung bezahlt.  Und so handhabt jede Kommune die Infektionsprävention und auch das Ausbruchsmanagement anders. Wohin diese organisierte Verantwortungslosigkeit der Landesregierung führen kann, haben wir in Oberhavel gesehen, wo Flüchtlinge in einer engen Gemeinschaftsunterkunft teils bis zu sechs Wochen in Quarantäne waren und es nicht mal WLAN in der Unterkunft gab.“