Das Fragerecht ist eines der wichtigsten Abgeordnetenrechte

Jede und jeder Abgeordnete kann zu Fragen, die sie oder er für relevant hält, Anfragen an die Landesregierung stellen und hat einen Anspruch darauf, dass diese beantwortet werden. Damit ist das Fragerecht einerseits ein wirksames Instrument zur Kontrolle der Regierung, andererseits aber auch wichtig bei der Informationsbeschaffung. Anfragen und ihre Antworten sind öffentlich zugänglich. Damit ist eine Anfrage manchmal auch ein Instrument, um die Regierung oder die Öffentlichkeit auf ein Problem aufmerksam zu machen.

Ich habe bereits einige Anfragen gestellt. Fragen und vorliegende Antworten sind unten dokumentiert. 

Mit dem Beschluss „Ausgestaltung der Task Force für die Abschiebung ausreisepflichtiger Straftäterinnen und Straftäter“ (Drucksache 7/1820-B) vom 28.08.2020 forderte der Landtag die Landesregierung auf, die Einrichtung einer Task Force nach bestimmten Kriterien und mit bestimmten Aufgaben zu organisieren. Ebenfalls im August 2020 übermittelte das… Weiterlesen

Nach der Aussetzung von Abschiebungen während der ersten Welle der Coronapandemie im Frühjahr 2020 hat das Land Brandenburg Abschiebungen wieder aufgenommen. Hierzu werden auch Personen in Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam genommen. Zur Vollziehung des Ausreisegewahrsams betreibt das Land seit dem Sommer 2019 am Standort Berlin Schönefeld eine… Weiterlesen

Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat eine Wasserwerferstaffel für die Brandenburger Polizei angeschafft. Nachdem die Wasserwerfer im Jahr 2012 aus Kostengründen an den Bund zurückgegeben worden waren, wurde im vergangenen Jahr entschieden, dieses Einsatzmittel auch wieder in Brandenburg vorhalten zu wollen. Mittlerweile ist die… Weiterlesen

Bundesgesetzlich wurde vor einiger Zeit eine Änderung bezüglich der maximalen Aufenthaltsdauer vom Geflüchteten in Erstaufnahmeeinrichtungen vorgenommen. Die Verpflichtung, während der ersten Phase des Asylverfahrens in den zentralen Aufnahmeeinrichtungen der Bundesländer zu wohnen, wurde von sechs auf 18 Monate verlängert (§ 47 Abs. 1 S. 1 AsylG).… Weiterlesen