Das Fragerecht ist eines der wichtigsten Abgeordnetenrechte.
Jede und jeder Abgeordnete kann zu Fragen, die sie oder er für relevant hält, Anfragen an die Landesregierung stellen und hat einen Anspruch darauf, dass diese beantwortet werden. Damit ist das Fragerecht einerseits ein wirksames Instrument zur Kontrolle der Regierung, andererseits aber auch wichtig bei der Informationsbeschaffung. Anfragen und ihre Antworten sind öffentlich zugänglich. Damit ist eine Anfrage manchmal auch ein Instrument, um die Regierung oder die Öffentlichkeit auf ein Problem aufmerksam zu machen.
Ich habe bereits einige Anfragen gestellt. Fragen und vorliegende Antworten sind unten dokumentiert.