Vergabe von Kfz-Kennzeichen mit rechtsextremistischen Bezügen

Die Kfz-Zulassungsstellen der Landkreise und kreisfreien Städte sind eigentlich angewiesen, über die verbotenen Buchstabenkombinationen hinaus keine Kfz-Kennzeichen mit bestimmten Zahlen- und/oder Buchstabenkombinationen zuzuteilen, die einen eindeutigen Bezug zum Nationalsozialismus und seinen Institutionen aufweisen oder in sonstiger Weise geeignet sind, Hinweise auf eine nationalsozialistische Gesinnung oder der Verbundenheit der Halterin oder des Halters zur rechtsextremen Szene auszudrücken. Dazu gibt es eine Liste mit entsprechenden Zahlen- und Buchstabenkombinationen. Gleichwohl tauchen immer wieder solche Kennzeichen auf, konkret sind mir mehrere Fälle mit den Buchstabenkombinationen BH, HH 18 oder C 18 aus dem Landkreis Spree-Neiße bekannt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Buchstaben- und/oder Zahlenkombinationen sind nach der aktuellen Rechtslage im Land Brandenburg verboten?

2. Wie bewertet sie die bestehende Rechtslage im Land Brandenburg angesichts denkbarer Buchstabenkombinationen, wie BH für Blood & Honour oder C 18 für Combat 18?

3. Wie „kontrolliert“ die Landesregierung, ob das im Jahr 2000 in Kraft getretene Vergabeverbot von „Nazi-Kennzeichen“ eingehalten wird?

4. Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Fahrzeuge mit „Nazi-Kennzeichen“ derzeit in Brandenburg (noch) zugelassen sind?

5. Wie viele solcher Kennzeichen-Vergaben sind seit 2016 bekannt geworden? Bitte nach Jahren aufführen.

6. Wie viele solcher Kennzeichen sind seit 2016 eingezogen oder geändert worden? Bitte nach Jahren aufführen.

7. Wie ist die Regelung im Falle einer möglichen Kennzeichenmitnahme auf ein anderes Kfz?

Die Antwort der Landesregierung können Sie hier nachlesen.