Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ (PMK-rechts) - September 2021

Die Zahl rechtsextremistisch motivierter Straf- und Gewalttaten in Brandenburg bewegt sich nach wie vor auf einem hohen Niveau. Die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus und rechter Gewalt muss deshalb auch zukünftig ein Arbeitsschwerpunkt für alle demokratischen Kräfte sein. Um diese Arbeit in der Fläche zu erleichtern ist es notwendig, Brennpunkte rechtsextremistischer Gewalt möglichst zeitnah zu erkennen, um informiert und vorbereitet in die Auseinandersetzungen gehen zu können.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Straftaten wurden im September 2021 in dem Bereich „PMK-rechts“ (Politisch motivierte Kriminalität - rechts) insgesamt registriert? Bitte aufführen nach:
-  Gewalttaten,
-  terroristischen Straftaten,
- Störungen der Totenruhe,
- Bildung einer kriminellen Vereinigung und
- sonstige Straftaten?

2. Um welche Gewalttaten - bitte tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum, Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl und Alter der Opfer und der ermittelten Tatverdächtigen, Straftat nach dem Strafgesetzbuch, Kurzsachverhalt - handelte es sich?
Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich, antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen?

3. Sind der Landesregierung terroristische Straftaten bekannt, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum,  Herkunftsland der/s Opfer/s soweit möglich, Anzahl der Opfer und der Tatverdächtigen, eventuelle Organisation oder Kameradschaft, die hinter der Tat / den Tatverdächtigen steht und um welche Straftat nach dem Strafgesetzbuch handelt es sich?

4. Sind der Landesregierung Störungen der Totenruhe bekannt geworden, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Anzahl der Tatverdächtigen, Erkenntnisse zum Organisationshintergrund oder der Tatverdächtigen in Kameradschaften oder Parteien, handelt es sich?

5. Sind der Landesregierung die Bildungen terroristischer und/oder krimineller Vereinigungen bekannt, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Vereinigungen handelt es sich hierbei? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum des Bekanntwerdens aufführen. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Vernetzungen bzw. personellen Überschneidungen zu anderen rechten Strukturen, wie rechten Kameradschaften, Parteien o.ä.?

6. Aus welchen Straftaten setzen sich die „sonstigen Straftaten“ im Phänomenbereich PMK-rechts zusammen? Wie viele Delikte gab es in den jeweiligen Kategorien im September 2021? Die Delikte Nötigung und Bedrohung bitte tabellarisch gesondert aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Tatzeit, Herkunftsland, Anzahl, Alter und Geschlecht der/s Opfer/s aufführen.

7. Wie viele Nachmeldungen rechtsextremistisch motivierter Straftaten gab es bis zum 31.September für das Jahr 2021? Bitte aufführen nach:
• Gewalttaten,
• terroristischen Straftaten,
• Störungen der Totenruhe,
• Bildung einer kriminellen Vereinigung und
• sonstige Straftaten.

8. Wie viele dieser nachgemeldeten Straftaten waren Gewalttaten? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Delikt, Datum, Tatzeit, Anzahl, Herkunftsland, Alter und Geschlecht der/s Opfer/s und der Tatverdächtigen und Kurzsachverhalt angeben. Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich, antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen?

Die Anwort der Landesregierung können Sie hier nachlesen.