Mittelverwendung bei Straßenbaubeiträgen 2021

Der Landtag hat die Möglichkeit zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen abgeschafft. Diese Regelung ist konnexitätspflichtig. In der entsprechenden Erstattungsverordnung wurde neben einer pauschalen Erstattung auch eine mögliche Spitzabrechnung für die Kommunen für die entfallene Erhebungsmöglichkeit von Straßenbaubeiträgen geregelt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Mittel sind als pauschale Erstattung für die entfallenen Straßenbaubeiträge an die Kommunen für das Jahr 2021 ausgezahlt worden? Wie verteilen sich diese Mittel auf die Kommunen? (Bitte einzeln nach Kommunen auflisten!)

2. Wie viele Straßenbaumaßnahmen, für die Straßenbaubeiträge vor der Abschaffung dieser fällig geworden wären, wurden im Jahr 2021 in den einzelnen Kommunen realisiert? Wie viele Straßenkilometer umfassten die jeweiligen Maßnahmen? (Bitte einzeln nach Kommunen, Anzahl der Maßnahmen und Straßenkilometer aufführen!)

3. Welche Kommunen haben im Jahr 2021 eine weitere Erstattung in Form der Spitzabrechnung in welcher Höhe beantragt? (Bitte einzeln nach Jahren, Kommunen sowie Höhe der beantragten und bewilligten bzw. ausgezahlten Mittel auflisten!)

4. Wie schätzt die Landesregierung die Entwicklung des Mittelbedarfs der zusätzlich zur pauschalen Erstattung nach Spitzabrechnung abgerechneten Straßenbaumaßnahmen im aktuellen Jahr und in den Folgejahren ein?

Die Antwort der Landesregierung können Sie hier nachlesen.