Eigentumsverhältnisse und Beräumung des illegalen Abfalllagers in Fürstenberg

In Fürstenberg existiert seit Jahren ein illegales Abfalllager auf dem Gelände einer ehemaligen Müllsortieranlage. Die ehemalige Betreiberfirma ist insolvent und kann nicht mehr zur Beräumung herangezogen werden. Der Standort gehört damit zu den zahlreichen illegalen Abfalllagern in Brandenburg, deren Beräumung nur auf Kosten des Landes möglich ist. Für solche Fälle sieht die diesbezügliche Strategie (1) der Landesregierung eine Priorisierung der Beräumung auf der Grundlage einer Gefährdungseinschätzung vor. Außerdem sollen Landesmittel nur auf Grundstücken im Eigentum der öffentlichen Hand eingesetzt werden, damit sie der Allgemeinheit zu Gute kommen. Die Stadt Fürstenberg hatte sich daher darum bemüht, das Grundstück zu erwerben.
In der aktuellen Beräumungsliste (2) von MWAE und MLUK ist dem Lager in Fürstenberg keine Prioritätsziffer zugeordnet, sondern es ist mit der Bemerkung „Beräumung in Planung“ versehen. Gleichzeitig ist angegeben, dass sich das Grundstück nicht im Besitz der Kommune befindet und deshalb die Voraussetzungen für den Einsatz von Landesmitteln nicht gegeben sind.
Dies stimmt mit Presseberichten (3) überein, wonach der Ankauf des Grundstücks durch die Stadt Fürstenberg gescheitert sei. Bei den Kaufverhandlungen habe sich herausgestellt, dass auf dem Grundstück noch Bürgschaften und Grundschulden zugunsten des ehemaligen (rechtskräftig verurteilten) Geschäftsführers des insolventen Betriebs in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro liegen würden, die im Falle eines Ankaufs von der Stadt bedient werden müssten. Das Verfahren sei rechtlich höchst kompliziert und von der Stadtverwaltung nicht zu lösen. Daraus ergibt sich die Frage, welche Perspektiven es gibt, um das ille-
gale Abfalllager zu beseitigen. Denn ein dauerhafter Verbleib ist den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt nicht zuzumuten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Ergebnisse hat die Gefährdungseinschätzung für das illegale Abfalllager in Fürstenberg ergeben? Welche Gefahren könnten von ihm für die Umwelt ausgehen?

2. In welcher Höhe wären Mittel erforderlich, um die Beräumung vorzunehmen?

3. Trifft es zu, dass das Land bereit ist oder war, die Mittel für die Beräumung zuzusichern, wenn die Voraussetzungen (kommunales Eigentum des Grundstücks) erfüllt sind?

4. Wenn ja, stehen die Mittel auch zukünftig zur Verfügung, wenn die Voraussetzungen noch erfüllt werden?

5. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Eigentumsverhältnisse und über die Probleme beim Ankauf des Grundstücks vor und welche Lösungsmöglichkeiten könnte es geben?

6. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Kommune bei den „rechtlich höchst komplizierten“ Fragen bezüglich der Grundstücksübernahme zu unterstützen?

7. Sieht die Landesregierung eine Möglichkeit, die Beräumung auch dann voranzubringen, wenn es nicht möglich sein sollte, das Grundstück in kommunales Eigentum zu bringen? Bitte erläutern.

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1 https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Bericht-illegale-Abfalllager-2020.pdf
2 https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Aktualisierung-Stand-illegale-Abfalllager-LfU-01_2023.pdf
3 https://www.moz.de/lokales/gransee/kriminalitaet-in-fuerstenberg-stadt-muss-vor-der-muell-mafia-kapitulieren-_-das-ist-der-hintergrund-70115197.html

Die Antwort der Landesregierung können Sie hier nachlesen