Begrenzung der Verweildauer von Familien mit Kindern in Gemeinschaftsunterkünften

Im Koalitionsvertrage bekennt sich die Koalition dazu, „[d]ie Unterbringung von Familien mit Kindern in Gemeinschaftsunterkünften nach dem Landesaufnahmegesetz [...] auf die Dauer von zwölf Monaten“ zu begrenzen (1).

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Familien mit Kindern lebten zum jeweils 31.12. der Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 in Gemeinschaftsunterkünften im Land Brandenburg? (Bitte nach Jahren, Herkunftsländern und Landkreisen/kreisfreien Städten aufschlüsseln!)

2. Wie lange ist die durchschnittliche Verweildauer von Familien mit Kindern in Gemeinschaftsunterkünften derzeit?

3. Wie viele Familien mit Kindern leben derzeit bereits länger als ein Jahr, länger als zwei Jahre und länger als drei Jahre in Gemeinschaftsunterkünften? (Bitte nach Landkreisen/kreisfreien Städten aufschlüsseln!)

4. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, damit Familien mit Kindern nicht länger als ein Jahr in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden? Wenn keine Maßnahmen ergriffen wurden, warum nicht?

5. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung zu ergreifen? Wenn keine Maßnahmen geplant sind, warum nicht?

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1 Gemeinsamer Koalitionsvertrag von SPD, CDU, Bündnis 90/ Die Grünen, S.50.

Die Antwort der Landesregierung können Sie hier nachlesen.