Beauftragung einer Beratungsfirma für die Unterstützung bei Bauplanung, -genehmigung und -ausführung beim Behördenzentrum am BER

Das Innenministerium hat im April eine externe Beratungsfirma zur „Unterstützung bei Bauplanung, Baugenehmigung, Bauausführung sowie den korrespondierenden haushaltsrechtlichen Verfahren beauftragt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie wurde der externe Dienstleister ausgewählt? Gab es im Vorfeld eine Ausschreibung oder ein Interessenbekundungsverfahren? Wenn nein, warum nicht?

2. Warum wird mit diesen Leistungen ein externer Dienstleister beauftragt und nicht bspw. auf Leistungen des BLB zurückgegriffen? (Bitte ausführlich begründen!)

3. Welche Kosten sind bisher durch die Beratungsfirma für welche Leistungen in Rechnung gestellt worden? (Bitte nach Leistungen und Monat aufschlüsseln!)

4. Welche Kosten erwartet das Land durch die Dienstleistungen dieser Beratungsfirma für die Jahre 2022 bis 2025 für welche Leistungen? (Bitte nach Leistungen und Jahren
aufschlüsseln!)

5. Aus welchem Haushaltstitel werden die Kosten für die Dienstleistungen der Beratungsfirma bestritten?

6. Vor der Auftragserteilung war die Vorlage einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bis 31.3.2022 vorgesehen. Was hat die Wirtschaftlichkeitsberechnung ergeben? (Bitte ausführlich schildern!)

Die Antwort der Landesregierung können Sie hier nachlesen.