Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Verschiedene im Ausland erworbene Berufsqualifikationen können in Brandenburg als gleichwertig anerkannt werden. Dadurch können ausländische Fachkräfte einen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels leisten. Zuständig für die Anerkennungsverfahren können dabei verschiedene Stellen sein, von Kammern bis zu Landesämtern. Auch können zugewanderten Personen vor Erteilung der Befugnis zur Aufnahme oder Ausübung des Berufs Ausgleichsmaßnahmen in Form eines Anpassungslehrgangs oder einer Eignungsprüfung vorgeschrieben werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Stellen sind für die Anerkennung von Berufsabschlüssen für welchen Bereich in Brandenburg zuständig?
2. Welche Voraussetzungen müssen in den jeweiligen Bereichen für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erfüllt werden?
3. Wie hat sich die Anzahl der Anträge zur Anerkennung und Gleichwertigkeit von Berufsabschlüssen seit 2020 entwickelt (bitte nach Berufen und Beschäftigungsfeldern aufschlüsseln)?
4. Wie hoch sind die Anerkennungsquoten von ausländischen Berufsabschlüssen in den einzelnen Bereichen seit 2020?
5. Wie lange dauern die Anerkennungsverfahren von ausländischen Berufsabschlüssen in den verschiedenen Bereichen?
6. Welche konkreten Maßnahmen zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren haben die für die Anerkennung zuständigen Stellen unternommen und wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung?
7. Welche konkreten und messbaren Verbesserungen bei der Eingliederung geflüchteter Menschen in den Arbeitsmarkt mit den anerkannten Berufsabschlüssen erbrachte die im März 2022 einberufene Ad-hoc-Arbeitsgruppe zur Integration Geflüchteter des Bundesarbeitsministeriums für das Land Brandenburg?
8. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung, gemeinsam mit Kammern, der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, IQ-Netzwerk, Verbänden usw. für eine gemeinsame, niedrigschwellige Informationsoffensive eingeleitet?
Welche weiteren Netzwerke und Initiativen hat die Landesregierung gefördert und wie hat sich die Erreichbarkeit von Hilfe- und Informationsangeboten für geflüchtete Menschen konkret verbessert?
9. Welche individuellen Beratungsangebote hat die Landesregierung geschaffen, um Antragstellerinnen und Antragsteller schnellstmöglich die Aufnahme ihrer beruflichen Tätigkeiten zu ermöglichen?
Die Antwort der Landesregierung können Sie hier nachlesen.