Minderjährige Opfer von Menschenhandel

Menschenhandel ist eine Straftat,bei der Kinder/Personen unter Ausnutzung einer Zwangs-lage oder ihrer Hilflosigkeit, in eine Ausbeutungssituation gebracht oder darin gehalten wer-den. Menschenhandel kann Ländergrenzen überschreiten. Dies ist aber keine Voraussetzung. Personen, einschließlich Kinder, die von Menschenhandel betroffen sind, werden ge-zwungen, gegen ihren Willen Tätigkeiten zu verrichten, durch die jemand anderes profitiert.2018 veröffentlichte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Konzept „Miteinander statt nebeneinander -Bundeskooperationskonzept Schutz und Hilfen bei Handel mit und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen“.

In diesem sind Empfehlungen für Polizei, Jugendämter, Fachberatungsstellen und weitere Akteure im Umgang mit Menschenhandel und Ausbeutungsverhältnissen zusammengefasst. Zudem wird in dem Konzept wird auf die erschwerte Identifizierung von minderjährigen Opfern von Menschen-handel hingewiesen. In diesem Zusammenhang führt Flucht und Migration zu einer beson-ders hohen Vulnerabilität. Ziel muss es sein, ein Bewusstsein für die besonderen Schutzbe-dürfnisse von Kindern und Jugendlichen bei den staatlichen Behörden zu schaffen, gut koordinierte, präventive Handlungsmöglichkeiten auszuschöpfen und Strukturen aufzubauen.

Wir fragen dieLandesregierung:

1. Wie viele kurzzeitige Inobhutnahmen (Dauer von weniger als 7 Tagen) von ausländischen Kindern und Jugendlichen sind seit 2015 durch Brandenburger Jugendämter durchgeführt worden? Bitte aufschlüsseln nach Kalenderjahr und zuständigem Jugendamt!

2. Bei wie vielen dieser kurzzeitigen Inobhutnahmen ist es zu einem Inobhutnahmegespräch durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes gekommen?

3. Wie viele dieser kurzzeitigen Inobhutnahmen betrafen Minderjährige aus Vietnam und dem russischsprachigem Raum (Weißrussland, Ukraine und Russland)?

4. Sind der Landesregierung durch die Jugendlichen begangene Straftaten bekannt, die auf ein Ausbeutungsverhältnis der Jugendlichen aus den o.g. Inobhuntnahmefällen hindeuten?

5. Wie viele Kinder undJugendliche sind aus der Inobhutnahme verschwunden? (Bitte auflisten nach Jahr, inObhut nehmendemJugendamt, Nationalität, Alter und Ge-schlecht der Kinder und Jugendlichen)

6. Was wurde nach dem Verschwinden der Kinder und Jugendlichen durch die Jugendämter jeweils unternommen? (Bitte einzeln auflisten!)

7. Wurden durch die Jugendämter Brandenburgs nach den Missbrauchsfällen (=Menschenhandel) in NRW Maßnahmen ergriffen? Wenn ja, welche Maßnahmen genau? Wenn nein, warum nicht?

8. Wie hat die Landesregierung das Konzept „Miteinander statt nebeneinander!“ seit sei-er Veröffentlichung im Jahr 2018 umgesetzt?

9. Wie viele Polizeibeamte sind im Land Brandenburg auf den Themenkomplex „Menschenhandel“ spezialisiert?

10. Welche Beratungsstrukturen gibt es zu diesem Bereich im Land Brandenburg und wie werden diese durch das Land unterstützt?

11. Wie werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugendämtern, Polizeibehörden und anderer staatlicher Behörden für das Thema „Menschenhandel“ sensibilisiert?

Die Antwort der Landesregierung können Sie hier nachlesen.