Unterbringung von Flüchtlingen in den Landkreisen Brandenburgs, Stand 31.03.2024

In den Landkreisen werden große Anstrengungen unternommen, Flüchtlinge menschenwürdig unterzubringen. Die Unterbringung von Flüchtlingen erfolgt dabei in Wohnungen, Wohnverbünden und Gemeinschaftsunterkünften.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Plätze zur Flüchtlingsunterbringung standen mit Stand 31.03.2024 in welchen Gemeinschaftsunterkünften, welchen Wohnverbünden und in Wohnungen in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung? (Bitte Auflistung nach
Landkreisen und kreisfreien Städten und Wohnformen!)

2. Wie viele Geflüchtete waren tatsächlich zum Stand 31.03.2024 in den einzelnen Wohnformen untergebracht? (Bitte Auflistung nach Landkreisen und kreisfreien Städten und Wohnformen! Bitte jeweils auch auflisten, wie viele der untergebrachten Personen in den einzelnen Wohnformen einen Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz haben und wie viele Plätze durch sogenannte Fehlbeleger bzw. Rechtskreiswechsler belegt waren!)

3. Wie viele der vorhandenen Unterbringungsplätze im Sinne der Frage 1 waren zum Stand 31.03.2024 noch frei im Sinne von tatsächlich belegbar? (Bitte Auflistung nach Landkreisen und kreisfreien Städten und Wohnformen!)

4. Wie viele Plätze zur Flüchtlingsunterbringung standen mit Stand 31.03.2024 in welchen Notunterkünften in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung? (Bitte Auflistung nach Landkreisen und kreisfreien Städten und Unterkünften!)

5. Wie viele Flüchtlinge waren tatsächlich zum Stand 31.03.2024 in Notunterkünften untergebracht. (Bitte Auflistung nach Landkreisen und kreisfreien Städten und Unterkünften! Bitte auch auflisten, wie viele der untergebrachten Personen in den einzelnen
Wohnformen einen Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz haben und wie viele Plätze durch sogenannte Fehlbeleger bzw. Rechtskreiswechsler belegt waren!)

6. Wie viele der vorhandenen Unterbringungsplätze im Sinne der Frage 4 waren zum Stand 31.03.2024 noch frei im Sinne von tatsächlich belegbar? (Bitte Auflistung nach Landkreisen und kreisfreien Städten und Wohnformen!)

7. Wie viele Plätze zur Flüchtlingsunterbringungen standen mit Stand 31.03.2024 in Unterbringungsformen zur Verfügung, die in den Fragen 1 und 3 nicht erfasst sind? (Bitte Auflistung nach Landkreisen und kreisfreien Städten und Wohnformen!)

8. Wie viele Flüchtlinge waren tatsächlich zum Stand 31.03.2024 in Unterbringungsformen im Sinne von Frage 7 untergebracht? (Bitte Auflistung nach Landkreisen und kreisfreien Städten und Wohnformen! Bitte jeweils auch auflisten, wie viele der untergebrachten Personen in den einzelnen Wohnformen einen Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz haben und wie viele Plätze durch sogenannte Fehlbeleger bzw. Rechtskreiswechsler belegt waren!)

9. Wie viele der vorhandenen Unterbringungsplätze im Sinne der Frage 7 waren zum Stand 31.03.2024 noch frei im Sinne von tatsächlich belegbar? (Bitte Auflistung nach Landkreisen und kreisfreien Städten und Wohnformen!)

10. Wie lange sind Familien mit minderjährigen Kindern zum Stand 31.03.2024 in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht? (Bitte auflisten nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten und Zahl der Familien, die länger als ein Jahr, länger als zwei Jahre, länger
als drei Jahre, länger als vier Jahre und länger als fünf Jahre in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind!)

Die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.