Probleme beim Ausbau der K 6520 (ehemals L 214) zwischen Bredereiche und Fürstenberg/Havel wegen ungeklärter Grundstücksangelegenheiten

Mit der Rahmenvereinbarung des Landes mit dem Landkreis Oberhavel vom 15.03.2019 und der Umstufungsvereinbarung vom 04.11.2019/12.11.2019 wurde die ehemalige Landesstraße L 214 zur Kreisstraße abgestuft. Diese Abstufung war Bestandteil des Modellprojekts zur Abstufung von Landesstraßen, das durch das Land und den Landkreis Oberhavel
gestartet wurde und eine Vereinbarung zur Abstufung von ca. 76 km Landesstraßen enthielt.
Insgesamt wurden auf Grundlage der Rahmenvereinbarung im Jahr 2019 ca. 33,6 km und im Folgejahr ca. 6,7 km ehemalige Landesstraßen zu Kreisstraßen abgestuft. Später folgten weitere Abstufungen im Rahmen des Modellprojekts.
Im Rahmen der Erneuerung der K 6520 (ehemals L 214) kommt es nun zu erheblichen Verzögerungen im 3. Bauabschnitt zwischen Bredereiche und Fürstenberg/Havel aufgrund ungeklärter Grundstücksangelegenheiten. Im Rahmen einer Anfrage der Fraktion Die Linke im Kreistag Oberhavel antwortete die zuständige Dezernentin am 25.03.2024, dass 128 zu
klärende Flurstücke am entsprechenden Bauabschnitt identifiziert worden seien. Es seien unterschiedliche Herausforderungen durch den Landesbetrieb für Straßenwesen zu klären: so gäbe es Flurstücke, bei denen die Straße auf fremden Grundstücken entlangführe bzw. sich Privateigentum auf dem Straßenland befände, es gäbe Bereiche, die ohne eine Vermessung nicht konkret und eindeutig eine Eintragung im Grundbuch erfahren würden und es gäbe Grundstücke im Eigentum Dritter, die für den Straßenbau benötigt würden, wobei hier teilweise noch kein Straßenland im Liegenschaftskataster definiert oder die als Straßenland definierten Flächen sich noch im Eigentum Dritter befänden. Zudem würde sich teilweise die Notwendigkeit des Grunderwerbs erst durch eine noch vorzunehmende Vermessung ergeben und weitere Maßnahmen bedingen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Vereinbarungen haben das Land und der Landkreis Oberhavel im Rahmen der Rahmenvereinbarung bzw. der Umstufungsvereinbarung bezüglich zu klärender Grundstücksangelegenheiten getroffen? Inwiefern wurde hier von den im Brandenburgischen Straßengesetz vorgesehenen Regelungen zum Wechsel der Straßenbaulast abgewichen?

2. Waren die ungeklärten Grundstücksfragen zum Zeitpunkt der Abstufung bekannt?
Wenn ja, wurde der Landkreis darüber informiert und welche konkreten Vereinbarungen wurden hierzu getroffen? Wenn nein, weshalb erfolgte vor der Umstufung keine Prüfung?

3. Seit wann genau sind die ungeklärten Grundstücksfragen bekannt und wann wurde mit der Klärung begonnen? Welche konkreten Maßnahmen wurden wann durch wen zur Klärung ergriffen?

4. Wie viele der betroffenen Grundstücke befinden sich im privatem, Landes-, Kreis- bzw. Stadteigentum?

5. Jeweils wie viele der Grundstücke sind den einzelnen Problembereichen (ausstehende Vermessung, rückständiger Grunderwerb, notwendige Definition im Liegenschaftskataster usw.) zuzuordnen?

6. Bis wann ist die vollständige Klärung der Grundstücksangelegenheiten zu erwarten?

7. Bis wann ist die Klärung bspw. durch Bauerlaubnisverträge vor abschließender Klärung insoweit geplant, dass die Baumaßnahme begonnen bzw. fortgesetzt werden kann?

8. Beteiligt sich das Land an den durch die Verzögerung des Bauvorhabens wegen der ausstehenden Klärungen zu Grundstücksangelegenheiten entstehenden Kostensteigerungen für das Projekt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welcher Höhe?

9. Ist es in der Vergangenheit bereits nach anderen Umstufungen von Landesstraßen zu Kreis- oder Gemeindestraßen zu solchen Problemen mit Bauverzögerungen wegen ungeklärter Grundstücksangelegenheiten gekommen? Wenn ja, bei welchen Straßen?

10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus den hier vorliegenden Problemen für künftige Umstufungen?

Die Antwort der Landesregierung können Sie hier nachlesen.